FAQ
Gibt es eine Zusammenarbeit mit den Versicherungen bzw. Sachverständigen?
Ja, es wird ein Angebot über die Trocknung und Sanierung abgegeben. Die Versicherungen bzw. die Sachverständigen empfehlen dann, in Rücksprache mit dem Geschädigten, wer den Schaden sanieren soll. Die Arbeiten beginnen mit der Freigabe durch die Versicherungen und nach der Unterzeichnung der Abtretungserklärung.
Wozu ist eine Abtretungserklärung da?
Die Abtretungserklärung entlastet den Versicherungsnehmer von Abrechnungsarbeiten. Das Sanierungsunternehmen rechnet die durchgeführten Arbeiten direkt mit den Versicherungen ab.
Wie werden die Sanierungsmaßnahmen der Brand- und Wasserschäden abgewickelt?
Der Schaden wird durch unsere Mitarbeiter aufgenommen und ein verbindliches Preisangebot wird erstellt. Dabei werden auf Wunsch auch die verschiedenen Gewerke zur Wiederherstellung mit eingebunden. Wenn notwendig, werden Erstmaßnahmen durchgeführt. Nach Auftragsvergabe, erfolgen dann alle weiteren Arbeiten.
Wer vergibt die Aufträge?
Die Aufträge werden prinzipiell durch den Besitzer des Inventares oder Gebäudes, bzw. dessen Vertreter vergeben. Dies gilt auch bei Versicherungsschutz.
Ist es möglich dringende Arbeiten sofort auszuführen?
Ja, unbedingt. Schon um den Geldbeutel der Geschädigten zu schonen. Alle Arbeiten, die zur Schadensminderung beitragen, sollten sofort beauftragtwerden. Unabhängig davon, wie sich die Versicherungen zum Fortgang der weiteren Schadensbearbeitung äußern. Sofern Versicherungsschutz besteht, werden diese Erstmaßnahmen auch von den Versicherungen übernommen.
Welche Erstmaßnahmen sind bei Wasserschäden erforderlich?
Je nach Umfang des Wasserschadens, können dies Beräumungsarbeiten des aufquellenden Fußbodenbelages, der aufquellenden Einrichtung und die Entsorgung von kontaminierten Lebensmitteln sein. Um die Bausubstanz zu schützen, kann es erforderlich sein, erst einmal mit Kondenstrocknern die Luftfeuchtigkeit in den Räumen zu senken.
Wird nach der Trocknung der Stromverbrauch bezahlt?
Ja, von den Versicherungen, wenn entsprechender Versicherungsschutz besteht. Dazu wird der Stromverbrauch erfasst. An den meisten Geräten ist dafür ein Betriebsstundenzähler bzw. Stromverbrauchszähler bereits integriert.
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